Der DGMC® Teilnehmer und der DGMC® Partner richten sich zum Schutz der Marke DGMC® und dem Qualitätsanspruches, nach den Ethikgrundlagen und lebt diese im gesamten DGMC® Kontext.
- Das berufliche Handeln im Umgang mit Klienten, Kunden, Mitarbeitern basiert auf professioneller Fachlichkeit sowie auf ethischen und wissenschaftlichen Grundlagen.
- Jegliche Arbeit mit Einzelpersonen und Gruppen bewegt sich im Spannungsfeld von Individuum und Gesellschaft. Wir setzen die notwendigen Qualifikationen unserer Anbieter voraus und fordern einen Umgang mit dem Individuum, welches frei vom Aufzwingen moralischer, ethischer und religiöser Werte ist.
- Die Franchisenehmer der DGMC® achten die Unantastbarkeit und den Schutz der Würde eines jeden Einzelnen. Das kontextunabhängige persönliche Wachstum und die persönliche Weiterentwicklung sind Herzensangelegenheit der Gemeinschaft.
- Die unbedingte Achtung und Würdigung der Einzigartigkeit eines jeden Menschen auf der Grundlage eines humanistischen Menschenbildes ist die Grundlage unseres Wirkens.
- Den Franchisenehmern, die sich auf dieser Grundlage bewegen, gibt die DGMC® eine Plattform, auf der Menschen von unterschiedlichsten Anbietern bestmöglich gefördert, genährt und begleitet werden. Ein Pool entsteht, aus dem heraus persönliches Wachstum und Weiterentwicklung auf hohem Niveau entsteht.
- Das Auftreten gegenüber Kollegen und den Auftraggebern sowie generell in der Öffentlichkeit ist an diesen ethischen Leitlinien ausgerichtet.
- Berufsethische Standards und kollektive Leitlinien dienen dazu, Fachexperten, die mit Menschen arbeiten, für ethische Probleme ihrer Arbeit zu sensibilisieren. Die ethischen Leitlinien ermutigen eigenes berufliches Handeln kritisch zu prüfen und ermöglichen es, Reflexion sowie Fortbildung zur Grundlage der eigenen Arbeit zu machen.
- Flexibilität statt Starre sowie querdenken statt Starre und Festhalten an bekanntem Gedankengut, sind Grundlagen der ethischen Leitlinien.
- Dafür geben die ethischen Leitlinien Orientierung. Sie bieten sowohl Schutz vor eigenen übersteigerten Vorstellungen als auch vor überzogenen Erwartungen von Klienten, Mitarbeitern, Kunden und Teilnehmern.
- Die Die Franchisenehmer der DGMC® arbeiten auf Grundlage folgender ethischer Leitlinien, dabei werden bei den unterschiedlichsten Angeboten unserer Mitglieder verschiedene Dimensionen einbezogen, u.a.: Person/ Individuum, Gruppe, beruflicher und individueller Auftrag und Rolle, Organisation/ Unternehmen,
- Zusammenarbeit und Abgrenzung, Rahmenbedingungen, gesellschaftliche, gesundheitliche und naturwissenschaftliche Bezüge in allen Kontexten.
- In allen Bereichen sollten hohe ethische und sozial-psychologische Maßstäbe auf der Ebene von Würdigung und Anerkennung der Privatsphäre eine bedeutende Rolle spielen. Trotz der Vielfältigkeit und Komplexität der Aspekte ist die Arbeit von jedem Einzelnen immer auch eine Form der vernetzten Beratung - neben anderen ergänzenden und/oder konkurrierenden Verfahren. Es besteht ein Recht auf Andersartigkeit und auf das Zusammenführen unterschiedlichster Kompetenzen, ohne Konkurrenz und daraus entstehenden Grabenkämpfen.
- Sie reflektieren bei jeder Anfrage selbstkritisch, ob die eigenen Kenntnisse, Fähigkeiten und persönlichen Ressourcen in diesem Fall sinnvoll einzusetzen sind. Sie gestalten ihr Vorgehen gegenüber Auftraggebern transparent.
- In der praktischen Arbeit stehen Offenheit und Verschwiegenheit in einer Spannung zueinander. Dies wird bei Kontraktabschluss, im daraus resultierenden Coaching-/ Mediations-/ Beratungsprozess und der Auswertung angemessen berücksichtigt. Die Plattform der DGMC® bietet Austausch, Weiterbildung, Anregung, Kooperation und berufliche sowie persönliche Weiterentwicklung.
- Dabei tragen unsere Franchisenehmer komplett die Verantwortung für ihr berufliches Handeln im Wissen um die möglichen persönlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen auf ihre Klientensysteme und messen der Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung Anderer eine hohe Bedeutung zu.
- Die DGMC® leitet die Franchisenehmer mit diesen Ethikrichtlinien an; eine Haftung für einen Verstoß gegen die Richtlinien wird jedoch nicht übernommen.
- Im Sinne der bestmöglichen Einhaltung bittet die DGMC® um Meldung, sollten Unstimmigkeiten und/oder Verstöße bestehen.
- Unsere Franchisenehmer gehen die Selbstverpflichtung ein, sich auf jene berufliche Leistung zu beschränken, die ihrer Qualifikation entspricht, die vereinbart wurde und die in der eigenen Kompetenz liegt. Grenzüberschreitungen sind nicht im Sinne der gemeinsamen Verpflichtung zu tolerieren und können zum Ausschluss führen.
- Unsere Franchisenehmer pflegen einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Vertrauensverhältnis, das aus den direkten oder indirekten beruflichen Beziehungen entsteht. Jede Vorteilsnahme und jeder Missbrauch – ob zu Gunsten wirtschaftlicher, sozialer, sexueller oder anderer persönlicher Interessen – wird eindeutig abgelehnt.
- Die Franchisenehmer der DGMC® achten darauf, dass sie zum System ihrer Klienten und Kunden genügend Distanz haben.
- Sie respektieren den Persönlichkeitsschutz und verpflichten sich insbesondere zum verantwortungsvollen Umgang mit Macht und Abhängigkeit.
- Die Franchisenehmer der DGMC® verpflichten sich zu kollegialer Kooperation und kollegialem Verhalten.
- Die Zusammenarbeit und eventuelle Konfliktbewältigung entsprechen den Prinzipien der gegenseitigen Achtung und Offenheit.
- Wettbewerb wird dadurch nicht ausgeschlossen, jedoch wird Loyalität, Toleranz und Kooperation gewahrt. Die Akzeptanz persönlicher und fachlicher Andersartigkeit ist eine Grundlage von Kollegialität. Mitglieder treten untereinander in geschäftliche Beziehungen, die vertraglich abgesichert werden. Kollegiale Beziehungen sind hierdurch geschützt.
Beteiligung in der Gemeinschaft der DGMC®
Die Ziele der DGMC® sind u.a. in den QM-Maßnahmen der Gesellschaft veröffentlicht. Die Franchisenehmer bei der DGMC® verpflichten sich entsprechend der entwickelten Qualitätsstandards – zu regelmäßiger Fortbildung und supervisorischer Kontrolle ihres beruflichen Handelns. Die Beteiligung in der DGMC® erfordert bei Mitgliedschaft/Beteiligung in verschiedenen/ anderen Verbänden Loyalität gegenüber der DGMC®.
Verpflichtung für jeden Anbieter/ Verpflichtung für die Anwendung des DGMC®- Gütesiegels
Alle Franchisenehmer der DGMC® und insbesondere auch diejenigen, die mit dem DGMC® – Gütesiegel zertifizieren, verpflichten sich für die Einhaltung aller genannten ethischen, moralischen und gesellschaftlichen Werte und Normen sowie stimmen den Grundeinstellungen der DGMC® zu, siehe hierzu auch die Standards der Gütezertifizierung.
Die DGMC® behält sich das Recht vor, Angebote von Franchisenehmern, Unternehmen, die nach der DGMC® zertifiziert werden sollen, zu überprüfen. Ein Missbrauch, insbesondere des DGMC®-Gütesiegels im Bereich der Zertifizierung eigener Seminare und Ausbildungen wird ggf. einen Ausschluss aus der DGMC® zur Folge haben. Damit wird zugleich das Recht verwirkt, das DGMC® Gütesiegel weiterhin zu nutzen.
Erst wer Franchisenehmer wird, erhält, je nach Paket, das Recht zu zertifizieren.
Die Kontrollmaßnahmen haben nur ein Ziel: Sicherung der hohen Qualitätsrichtlinien der DGMC®.
Die ethischen Leitlinien haben selbstverpflichtenden Charakter. Sie leben weiterhin von einer ständigen Diskussion durch die Beteiligten der DGMC® und der Orientierung an diesen Diskussionen. Die Funktionsträger der DGMC® tragen dafür Sorge, dass der berufsethische Diskurs unter den Beteiligten wachgehalten und die ethischen Standards vor dem Forum der Öffentlichkeit erörtert werden.
Diese überarbeiteten Leitlinien haben mit dem 01.01.2021 Gültigkeit.